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AGV CORONA UPDATE 10

Noch vor dem nächsten Beratungstermin der Bundesländer am 6. Mai macht die Niedersächsische Landesregierung einen Plan und hat am Montag umfassende Lockerungen für das öffentliche Leben in Aussicht gestellt. Die niedrigen Infektionszahlen lassen laut Politik neue Regelungen zu, alles mündet in einem 5-Stufen-Plan, der nun sukzessive umgesetzt werden könnte. Schwerpunkte liegen auf dem Tourismus, der Gastronomie sowie bei der Notbetreuung von Kindern im Kita-Alter. Ministerpräsident Stefan Weil stellt das niedersächsische Modell am Mittwoch in der Bund-Länder-Schalte mit den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel vor.

Wir haben die zentralen Planungen im folgenden Update zusammengefasst.

Herzlichst Ihr Redaktionsteam

 

AUF EINEN BLICK

5-Stufen-Plan- Der Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona

Die Landesregierung hat ihre Lockerungs-Vorhaben in einen 5-Stufen-Plan gegossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass ab dem 11.05.2020 Gastronomieeinrichtungen öffnen dürfen, dazu entfällt die 800 Quadratmeter-Regelung und Hotels bekommen eine Perspektive aufgezeigt. Eine Übersicht im Zeitstrahl findet sich hier. Den ausformulierten Stufenplan gibt es unter folgendem Link.

 

DIE REGELUNGEN IM EINZELNEN

Zwei-Personen-Regel hat Bestand

Die Zwei-Personen-Kontaktregel bleibt bestehen. Laut dem Stufenplan wird am 25.05.2020 neu bewertet, ob man künftig auch mehrere Personen außerhalb des eigenen Haushalts treffen darf.

Teilweise Öffnung der Gastronomie

Die teilweise Öffnung von Gastronomieeinrichtungen ist in einer ersten Stufe ab dem 11. Mai vorgesehen. Dies gilt für Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten. Die Einrichtungen dürften bis zu 50 Prozent ihrer Kapazitäten zur Verfügung stellen. Weiterhin gibt es eine Reservierungs- und Kontaktdatenpflicht. Bars, Kneipen und Diskotheken sind von der Regelung ausgenommen.

800 Quadratmeter-Regel entfällt

Die bisherige Begrenzung beim Einzelhandel auf 800 Quadratmeter entfällt komplett. Dabei gibt es auch keine Differenzierung nach Branche mehr. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für Kunden verpflichtend. Im Bereich der "personennahen Dienstleistungen" sollen Kosmetik- und Nagelstudios am 11. Mai wieder Kunden empfangen dürfen. Zwei Wochen später könnten weitere folgen, z.B. Tattoo-Studios und Massagesalons.

Hoffnung für Hotels

In der ersten Stufe können Dauercamper und Ferienhaus- / Ferienwohnungsbesitzer wieder zu ihren Objekten. Ob Inseln für Tagestouristen öffnen, das ist den Kommunen überlassen. Ab Mitte Mai sollen dann Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder angemietet werden können. Campingplätze werden für mindestens siebentägige Aufenthalte geöffnet – hier gilt eine 50-prozentigen Auslastung als Höchstgrenze. Die 50-Prozent-Regel gilt dann auch für Hotels und Pensionen, die ab Pfingsten öffnen sollen. Die Details und das weitere Vorgehen sollen in dieser Woche zwischen Kommunen und den Branchenverbänden verabschiedet werden.

Krankenhäuser im Normalbetrieb

Den niedersächsischen Krankenhäusern ist es ab Mittwoch wieder erlaubt, planbare Operationen vorzunehmen. Allerdings müssten die Kliniken 25 Prozent der Beatmungsplätze reservieren, um kurzfristig in den Krisenmodus zurückkehren zu können, sollten die Infektionszahlen rapide zunehmen.

Kitas im Regelbetrieb erst im August

Seit heute (04.05.2020) dürfen private Betreuer bis zu fünf Kinder aufnehmen. Dabei muss dokumentiert werden, wer Teil der Gruppe ist. Verlässt ein Kind die Gruppe, dann darf ein Platz nicht nachbesetzt werden. Am nächsten Montag (08.05.2020) dürfen Tagesmütter und -väter in den Regelbetrieb mit fünf Kindern zurückkehren. Ab dem 18. Mai soll die Notbetreuung in Kitas deutlich ausgeweitet werden, auf bis zu 40 Prozent landesweite Betreuungsquote. Ab dem 06.06.2020 auf 50 Prozent. Der Normalbetrieb in den Kitas soll aber erst zum 01.08.2020 starten.

Indoor-Sport-Anlagen bleiben zu

Ab Mittwoch (06.05.2020) dürfen verschiedene Sportangebote im Freien wieder genutzt werden. Duschen und Umkleidekabinen müssen allerdings geschlossen bleiben. Indoor-Sportanbieter wie Fitnessstudios bleiben davon ausgeschlossen. Mindestens bis zum 25.05.2020 müssen sie sich gedulden, ebenso die Freibäder.

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