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AGV CORONA UPDATE 14

Am 9. Juli wurde im Anschluss an die Corona-Soforthilfen des Landes und des Bundes die „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ veröffentlicht. Diese Hilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond der EU gibt es zudem Unterstützung für größere Mittelständische Unternehmen. 

Im Folgenden haben wir die kommenden Regelungen und weitere aktuelle Informationen rund um die Eindämmung der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen für Sie zusammengefasst. Zudem gibt es einen wertvollen Streaming-Tipp - in unserer Online-Schulung geht es um Zukunftschancen für Unternehmen.

Bleiben Sie gesund, Ihr Redaktions-Team

 

AUF EINEN BLICK

Wie sieht „das neue Morgen“ aus?
09.Juli 2020 16.00 – 17.00 Uhr

Nach der akuten Krisenphase und dem Wiederanlauf in der Wirtschaft sind Unternehmen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Daher gilt es, sich der Frage zu widmen: Wie sieht „das neue Morgen“ aus und wie stellt sich das Unternehmen zukunftsrobust auf? Unternehmen müssen jetzt mittel- und langfristige Maßnahmen ergreifen, um die Ertragssituation nachhaltig zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit entlang der Wertschöpfungsprozesse zu erhöhen. In unserem Online-Seminar geben die Experten von UNITY AG konkrete Handlungsempfehlungen und Tipps in 5 elementaren Funktionsbereichen entlang der Wertschöpfungskette: Rufen Sie am 09. Juli 2020 kurz vor dem Seminar folgenden Link auf. Sie müssen sich nicht vorab registrieren.

Mehr Hilfe für den Mittelstand

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge zu der neuen Corona-Überbrückungshilfe können bundesweit ab Donnerstag über eine neue Antragsplattform gestellt werden. Bewilligungen werden von der NBank durchgeführt. Möglich ist ein Antrag nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Wichtig: Mittlere Unternehmen aus Niedersachsen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind erstmals antragsberechtigt. Alles lesen.

AGV-Vorstand Dirk Bode fordert Konjunkturimpuls für Digitalisierung

Auf Initiative des AGV wurde gemeinsam mit einigen Mitgliedsunternehmen der IT-Wirtschaft der Region die Forderung an das niedersächsische Wirtschaftsministerium herangetragen, einen Beratungsgutschein für Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und andere Institutionen zu initiieren, mit dem es trotz berechtigter Interessen der Liquiditätsschonung Anreize zur Digitalisierung gibt. AGV-Vorstandsmitglied und CEO der fme AG, Dirk Bode, machte in einem kürzlich erschienenen Bericht in der Braunschweiger Zeitung deutlich, dass man aktuell wieder zu viel Zeit bei der Digitalisierung verliere. Weiterlesen.

EU-Kommission gibt grünes Licht für Wirtschaftsstabilisierungsfond

Gerade für größere mittelständische Betriebe boten die bisherigen staatlichen Hilfsangebote nur eingeschränkte Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) wird durch die Zustimmung der EU-Kommission nun ein Instrument aktiviert, das Unternehmen zur Verfügung steht, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 1) Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro 2) Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro 3) mehr als 249 Mitarbeiter im Jahresschnitt 2019. Hier lesen Sie mehr über die Unterstützungsangebote des WSF.

Was ist jetzt mit Dienstreisen? Eine Checkliste kann helfen

Fast 20 Prozent aller Unternehmen haben internationale Dienstreisen laut einer Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR) noch untersagt. Innerhalb Deutschlands gehen aber viele Firmen wieder zur Normalität über. In diesem Zusammenhang hat der VDR eine umfassende Checkliste für Dienstreisen entwickelt, die gegen Eintragung der eigenen Mailadresse als Leitfaden heruntergeladen werden kann.

Umsatzsteuersenkungen - das müssen Unternehmen wissen

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 angesichts der Corona-Krise auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt. Eine der steuerlichen Maßnahmen ist die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Da es viele Umsetzungs- und Zweifelsfragen gibt, finden Sie hier noch einmal unser Video mit dem Umsatzsteuer-Experten Stefan Smaczny von Ebner Stolz Hannover.

 

DAS IST AUCH NOCH WICHTIG

Mindestlohnkommission legt sich fest

Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde festgesetzt.

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Regeln für Fachkräfte aus dem Ausland in Corona-Zeiten

Angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten ist die Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaateen zur Beschäftigung wieder in deutlich größerem Umfang möglich. Die BDA hat die bestehende Übersicht zu den wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen aktualisiert und ergänzt. Zum PDF.

Rückkehr aus der Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Regelung für den Wechsel der Kurzarbeitsanzeige vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilung („Umdeutung“) getroffen. Aufgrund zahlreicher offener Fragen hat die BDA nun ein Rundschreiben zur Rückkehr aus der Kurzarbeit veröffentlicht. Im Besonderen geht es um die Frage was geschieht, wenn nur einzelne Betriebsbereiche wieder einsteigen. Zum Artikel.

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