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AGV Corona Update 17

Im Corona Update 17 wollen wir Sie um Ihre Meinung bitten. Wie schätzen Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation durch den zweiten Lockdown ein und welche Themen bewegen Ihr Unternehmen in der Corona-Krise? Beteiligen SIe sich gerne an der Kurzumfrage, damit wir noch zielgerichtet auf Ihre Anforderungen reagieren können. Daneben geht es um den Corona Bonus, als möglichen Ersatz für das Weihnachtsgeld, die Weiterentwicklung der Überbrückungshilfen und den Datenschutz im Homeoffice.

Bleiben Sie gesund und viel Spaß bei der Lektüre

Herzlichst Ihr Redaktionsteam

 

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Überbrückungshilfe III vor dem Start

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge zu der Corona-Überbrückungshilfe können bundesweit über eine neue Antragsplattform gestellt werden. Die angepasste Überbrückungshilfe III soll in Kürze vorgestellt werden und ab dem 01.12. 2020 in Kraft treten. Für Restaurants und die Eventbranche gelten zudem weitere Angebote. Zum Bericht.

Aktuelle Hilfsprogramme für Unternehmen

Weiterhin ist es schwierig ist bei der Vielzahl an Hilfsprogrammen für Unternehmen den Überblick zu behalten. Wie lassen sich die Programme abgrenzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Für welche Unternehmen kommen welche Hilfen in Frage? Unser Partnerverband NiedersachsenMetall bietet deshalb am 09.11.2020 ab 14.30 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar mit Martin Bartölke,
(Leiter Beratung der Investitions- und Förderbank Niedersachsen). Zur Anmeldung. Das Passwort lautet: NiedersachsenMetall. Wir haben zudem die aktuellen Programme für Sie übersichtlich aufgelistet.

Die Kurzumfrage - wie sieht es die Region?

Wie schätzen Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation durch den zweiten Lockdown ein und welche Themen bewegen Ihr Unternehmen in der Corona-Krise? Geben Sie uns mit unserer Kurzumfrage wichtige Anhaltspunkte, um Sie bestmöglich in der Öffentlichkeit zu vertreten und unser Beratungsangebot auf Ihre Anforderungen in Pandemiezeiten auszurichten. Nutzen Sie weiterhin die Gelegenheit, Fragen direkt an uns zu adressieren. Zur Umfrage.

Neue Coronabeschränkungen erlassen

Die Niedersächsische Landesregierung hat ab dem 02. November 2020 strengere Coronamaßnahmen erlassen. Diese gelten voraussichtlich bis Anfang Dezember, sollten sich die Coronazahlen stabilisieren. Im Folgenden gibt es den passenden Überblick.

FAQ zum Corona Bonus

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Kann damit auch das Weihnachtsgeld ersetzt werden? Was gilt für geringfügig Beschäftigte? Kann der Corona Bonus anstelle von Überstundenvergütung gezahlt werden?  Antworten gibt es in der Übersicht.

Was, wenn der Arbeitnehmer gegen die Corona Regeln im Betrieb verstößt?

Gemäß § 5 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er hat die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gesundheitsgefahren für alle Arbeitnehmer abzuwenden. Zum Artikel.

Führung in der Krise - wie geht das?

Wie können Mitarbeiter und Teams im Fokus von Führungskräften bleiben? Wie gelingt Führung auf Distanz? Und wie geben Führungskräfte sich selbst und anderen eine bestmögliche Orientierung im Homeoffice? Diese und viele weitere Fragen hat der Experte Reiko Marx in unserem Seminar beantwortet. Passend zu den aktuellen Entwicklungen geht es hier noch einmal zum Video.

Die Maske hält vor Gericht stand

Eine Vielzahl von Eilanträgen gegen die Verpflichtung, in der Schule, sonstigen öffentlichen Gebäuden, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, haben Verwaltungsgerichte zurückgewiesen. Die Alltagsmaske sei eine zumutbare Unannehmlichkeit im Vergleich zum überragenden Zweck des Gesundheitsschutzes, so die Richter in verschiedenen Urteilen. Mehr dazu.

Homeoffice - passt der Datenschutz?

Immer mehr Unternehmen sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können, um den engen Menschenkontakt zu minimieren und Ansteckungen zu vermindern. Allerdings gibt es einige Fallstricke, die wir zusammengefasst haben. Ist der Sturz im Homeoffice zum Beispiel ein Arbeitsunfall? Oder darf der Chef die Räume inspizieren? Dazu alles zum Datenschutz im Homeoffice.

Darf der Arbeitgeber Fieber messen?

Um die eigene Belegschaft vor einer Ansteckung mit Covid - 19 zu schützen, kommen in einigen Betrieben Fieberscanner zum Einsatz, um bei erhöhten Temperaturen bei einem Arbeitnehmer reagieren zu können. Besonders Datenschützer werden bei solchen Maßnahmen hellhörig, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit rückt in den Vordergrund. Zum Artikel.

Infektionsschutzgesetz - das gilt

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Dafür gibt es jetzt eine passende Internetseite. Dazu wurde auch ein umfassendes FAQ erstellt.

Beschlussfassung des Betriebsrats

Bis zum 31.12.2020 gilt der rückwirkend im März 2020 ins Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingefügte § 129. Danach sind Sitzungen und Beschlussfassungen des Betriebsrats mittels Video- und Telefonkonferenzen möglich, um die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats zu erhalten. Dies ist eine Besonderheit aus Anlass der COVID – 19 – Pandemie. Mehr lesen.

WEITERE FRAGEN?

Sie haben weitere Fragen zu den Inhalten dieser Ausgabe? In solchen und vielen weiteren Fällen steht Ihnen die das AGV-Team mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erhalten Sie je nach Wunsch per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

Kontakt

Telefon:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an!

0531 - 180 59 300

0511 - 98 63 10 - 55

0391 - 25 19 08 - 36

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