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KfW-Corona-Hilfe: Verbesserte Kreditbedingungen beim KfW-Schnellkredit

Ab sofort können alle Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen.

Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten folgende Kredithöchstbeträge:

  • Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
  • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.

Pro Unternehmensgruppe erhalten Sie maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019.

Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Beschäftigten ermitteln, erfahren Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Schnellkredit.

Zum KfW-Schnellkredit

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.09-11-2020.892964

Mit freundlichen Grüßen

KfW Bankengruppe

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