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AGV RECHTSNEWS 06/2020

In der letzten Ausgabe dieses merkwürdigen Jahres beschäftigen wir uns im Thema des Monats mit der künftigen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung und ihren Folgen für die Betriebe. In der Rubrik „Aus den Gerichtssälen“ folgt die Fortsetzung der letzten Story mit einem „Großaufgebot“ der Polizei und im Praxistipp geht es um BEM, Krankenrückkehrgespräche sowie die Frage nach der Schwerbehinderung. Bei New Work lesen Sie vom einzigen Betrieb Deutschlands mit 25 Stunden wöchentlich und Vergütung auf Vollzeitbasis. Aus der aktuellen Rechtsprechung haben wir für Sie Urteile um die Themen Kündigung und Mitbestimmung parat.

Wir danken Ihnen sehr fürs Lesen, Ihren Wissensdurst und Ihre Treue! Kommen Sie gut und gesund ins nächste Jahr! Es kann nur besser werden …

Herzlichst Ihr Redaktionsteam
Elke Fasterding und Robert Braumann

 

DAS THEMA DES MONATS

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung - Upcoming project

Ab dem 01.01.2022 soll der Arbeitgeber auf Abruf elektronisch durch die Krankenkassen sowohl über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit als auch über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informiert werden. Dies gilt für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Eine Übergabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitnehmer ist dann nicht mehr notwendig. Diese gesetzliche Neuregelung ist durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz eingeführt worden. Jährlich sollen damit ca. 80 Mill. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform weitestgehend hinfällig werden.
Für die Wirtschaft soll eine Ersparnis von bis zu ca. 550 Mill. € die Folge sein. Zunächst aber dürfte die Umstellung in den Unternehmen Mehrkosten verursachen. Arbeitnehmer werden ab dem 01.01.2022 nur noch verpflichtet sein, die Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. An der Anzeigepflicht wird sich mithin nichts ändern. Anders aber bei der Nachweispflicht.

Es ist dann Sache des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass er die elektronisch hinterlegten Daten bei der Krankenkasse abruft bzw. einen entsprechenden Dienstleister beauftragt und informiert, damit die Daten abgerufen und für die Entgeltabrechnung berücksichtigt werden können. Der Arbeitnehmer erhält allerdings weiterhin den sogenannten „Gelben Schein“ in Papierform ausgehändigt. Allerdings nicht mehr dreifach, sondern nur noch einfach. Alles lesen

 

ARBEITSRECHT UND CORONA

Maskenpflicht am Arbeitsplatz - Das ist zu beachten

Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurden erweitert. Seit dem 01. Dezember 2020 gilt an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Sie gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Unter Ziffer 2 Absatz 3 heißt es: „In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.“ Kommen Arbeitnehmer dem nicht nach, verletzen sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und können abgemahnt werden. Zum Bericht

Betriebsferien über Weihnachten - Das gilt für Arbeitgeber

Im Bund – Länder – Beschluss vom 25.11.2020 zu den Corona – Maßnahmen im Dezember heißt es: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.“ Betriebsferien mit der Verpflichtung zur Urlaubsnahme durch die Arbeitnehmer können zwar in betriebsratslosen Betrieben einseitig angeordnet werden und setzen noch nicht einmal einen dringenden betrieblichen Grund voraus. Alles erfahren.

Schule zu und jetzt? - Wer zahlt, wenn die Kinder betreut werden

Wird die Schule wegen Corona geschlossen, stellt sich die Frage, ob Eltern für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben können und wer zahlt. Wenn die Betreuung eines hilfebedürftigen Kindes, das unter 12 Jahren oder behindert ist, nicht anders sichergestellt werden kann, dann haben die Eltern als Arbeitnehmer in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht, weil ihnen die Erbringung ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB). Voraussetzung hierfür ist es, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist, also etwa durch Nachbarn, den Ehepartner oder eine eingerichtete Notbetreuung. Zum ganzen Artikel.

 

AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN UND GESETZGEBUNG

Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung
Das Landesarbeitsgericht Baden – Württemberg (17.09.2020 - 17 Sa 8 / 20 -) hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der nach einem unangenehmen Personalgespräch Arbeitsdateien im Umfang von 7,48 GB gelöscht hatte, rechtmäßig war. Alles lesen.

Fristlose Kündigung wegen fremdenfeindlicher Beleidigung eines Arbeitskollegen
Das Arbeitsgericht Stuttgart (14.03.2019 – 11 Ca 3737/18 -) hat ausgeurteilt, dass grobe Beleidigungen in Form ausländerfeindlicher / rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp – Verkehrs einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen können. Dabei steht auch ein kurz zuvor abgeschlossener Altersteilzeitvertrag einer entsprechenden Kündigung nicht zwingend entgegen. Im Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zeitlich kurz vor Ausspruch der Kündigung ist jedenfalls dann, wenn keine abschließende Kenntnis des Kündigungsberechtigten über die Kündigungstatsachen bestand, auch kein Kündigungsverzicht zu sehen. Mehr erfahren.

Keine betriebsbedingte Kündigung bei dauerhafter Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 02.09.2020 – 5 Sa 14/20 – sowie - 5 Sa 295/20 – entschieden, dass eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Kläger auf den Arbeitsplätzen von Leiharbeitnehmern hätte weiterbeschäftigt werden können. Diese seien als freie Arbeitsplätze anzusehen. Zum Bericht.

Angemessenheit von Nachtarbeitszuschlägen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15.07.2020 – 10 AZR 123/19 – ausgeurteilt, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit im Sinne des § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz darstellt. Je nach den Umständen des Einzelfalles komme eine Erhöhung oder Verringerung in Betracht. Den Gerichten steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu. Es könne ein höherer Zuschlag begründet sein im Falle einer dauerhaften Nachtschicht. Lesen Sie hier weiter...

Sozialplanabfindung – mittelbare Benachteiligung wegen einer Behinderung
Wer einen größeren Personalabbau vornehmen muss und einen Betriebsrat hat, muss in der Regel auch einen Sozialplan abschließen. Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Im Sozialplan wird geregelt, wie der Verlust des Arbeitsplatzes z.B. durch die Zahlung von Abfindungen kompensiert werden kann. Dabei richtet sich die Höhe der Abfindung nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Gehalt. Diese drei Komponenten werden durch eine Formel zueinander in Beziehung gesetzt. Die Betriebsparteien vereinbaren nicht selten Kappungsgrenzen. Eine dieser Grenzen war Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG, 28.07.2020 – 1 AZR 590 / 18 -). In dem Sozialplan war geregelt, dass bei der Berechnung der Abfindung auf den frühestmöglichen Renteneintritt abgestellt wird. Das war eine mittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Menschen, da diese früher in Rente gehen können und so eine geringere Abfindung erhalten würden. Diese Ungleichbehandlung sei in dem Fall auch nicht gerechtfertigt, so die Erfurter Richter. ). Zum Urteil.

Duldung von Überstunden – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegt die Anordnung von Überstunden der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass auch die Duldung von Überstunden mitbestimmungspflichtig sein kann (BAG 28.07.2020 – 1 ABR 18 / 19 -). Weiterlesen.

 

AUS DER PRAXIS

BEM und Krankenrückkehrgespräch - Was ist eigentlich der Unterschied?

Seit 2004 besteht die gesetzliche Verpflichtung, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (abgekürzt: BEM) Arbeitnehmern anzubieten. Die einzige Voraussetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX ist, dass der Arbeitnehmer in einem Jahreszeitraum länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Zum Artikel.

Frage nach Schwerbehinderung - Wann ist das erlaubt?

Ein Arbeitnehmer ist schwer behindert, wenn er einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat. Er ist gleichgestellt, wenn er einen GdB von 30 oder mehr zuzüglich einer Gleichstellung hat. Arbeitnehmer, die schwer behindert oder gleichgestellt sind, genießen nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten einen besonderen Kündigungsschutz. Zur Wirksamkeit einer Kündigung dieses Personenkreises ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes durch einen schriftlichen Bescheid erforderlich. Für Unternehmen ist es von Interesse, zu wissen, ob jemand diesem Sonderkündigungsschutz unterliegt. Alles erfahren.

 

NEWSTICKER

+++ Die Versicherungsbeiträge im Midijob sind zum 01.01.2021 neu zu berechnen. (Midijobber = Arbeitnehmer mit mtl. Arbeitsentgelt von 450,01€ bis 1.300,00€) Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich zum 01.01.2021. Dadurch ändert sich der Faktor F zur Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich. Dies hat Auswirkungen auf die Midijobber. Die gekürzte Formel des Übergangsbereichs für 2021 lautet: 1,13876 x Arbeitsentgelt – 171,43941. +++

+++ Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2021 auf 9,50€ brutto pro Stunde angehoben und zum 01.07.2021 auf 9,60€ brutto pro Stunde. +++

 

AUS DEN GERICHTSSÄLEN

Kammertermin mit einem Reichsbürger - Manchmal reicht die Handtasche

Sie erinnern sich noch an unsere letzte Ausgabe? Die Story mit dem Kläger, der in Frage stellte, ob die Richterin überhaupt Richterin sei und der von zwei Polizisten aus dem Saal geführt worden war? Es gab eine Fortsetzung … Ich bin mit dem Auto zum Arbeitsgericht gefahren und hatte meine Balkonpflanzen im Fahrzeug. Ich dachte noch so – wenn mir jetzt was passiert, habe ich die Blumen für die Beerdigung gleich dabei …
Der Auftakt des Kammertermins war durchaus spannend. Im Gerichtsflur vor dem Sitzungssaal befanden sich 6 Männer. 4 dieser Männer waren Polizisten in voller Montur mit Schutzwesten und Waffen. 2 weitere Männer waren Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes. Und ich war mit Akte und Handtasche unterwegs. Irgendwie waren die Vorbereitungen ungleich. Irgendjemand raunte „Fasterding“ und ich dachte, „Temptation Island VIP“ wäre jetzt eine echte Alternative. Die ganze Geschichte.

 

NEW WORK UND DAS ARBEITSRECHT

Die 25-Stunden-Woche - Bei vollem Lohnausgleich

Mit dem New Work Award wurde in 2019 die Digitalagentur Rheingans aus Bielefeld ausgezeichnet. Der Firmengründer, Lasse Rheingans, hatte sich vor 3 Jahren vorgenommen, mit einem anderen Konzept ein Unternehmen zu führen. Seine Arbeitsphilosophie ist es, dass die größte Motivation aus einem zufriedenen Team hervorragende Arbeitsergebnisse hervorbringt. Dabei kommt es nicht darauf an, in einer 40 Stundenwoche zu arbeiten. Entscheidend ist nicht die Dauer der Anwesenheit am Arbeitsplatz, sondern das Arbeitsergebnis. Zum Bericht.

 

WEITERE FRAGEN?

Sie haben weitere Fragen zu den Inhalten des Rechtsnewsletters dieser Ausgabe? In solchen und vielen weiteren Fällen steht Ihnen die Rechtsabteilung des AGV mit vier Anwälten mit Rat und Tat zur Seite. Die Rechtsberatung erhalten Sie je nach Wunsch per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Zu den Kontakten.

Das Jahr 2020 neigt sich langsam dem Ende zu und die Planungen für 2021 starten. Um Sie im Rechtsbereich weiterhin zu unterstützen, fin- den auch im nächsten Jahr wieder interessante Rechtsseminare beim AGV statt. Zum aktuellen Angebot.

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