AGV Logo Arbeitgeberverband

AGV Corona Update 21

Was sich bereits seit einigen Tagen abgezeichnet hatte, wurde nun Realität - Deutschland verharrt weiterhin im Lockdown. Weitere Öffnungen wurden erst ab einer Inzidenz unter 35 ins Auge gefasst. Zumindest sollen sich bei den Förderprogrammen kurzfristige Erleichterungen für die Unternehmen ergeben und Gelder schneller ankommen. Weitere Details zu den konkreten Schritten, dem Kinderkrankengeld und den aktuellen Arbeitsschutzvorgaben, finden Sie in unserem Corona Update 21.

Herzlichst Ihr Redaktionsteam

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Lockdown erneut verlängert - Keine großen Lockerungen in Sicht

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz ist klar, der Lockdown wird mindestens bis zum 7. März 2021 verlängert. Das geht aus dem Beschluss von Bund und Ländern hervor. Niedersachsen wird schon zum 13. Februar die bisherige Corona-Verordnung mit nur einigen wenigen Erleichterungen verlängern. Kinder bis sechs Jahren sollen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet werden, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel zugelassen werden. In Sachen Schulen bleibe man beim eingeschlagenen Weg. Niedersachsen werde die Grundschulen und die Abschlussklassen bis Ende Februar im Wechselmodell unter Aufhebung der Präsenzpflicht halten. Zur geplanten Landesverordnung.

Überbrückungshilfe III kann beantragt werden - Mehr Fixkosten können erstattet werden

Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Neu dabei: Mehr Fixkosten sind erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten; Investitionen in Digitalisierung, z.B. Aufbau eines Onlineshops. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Zur Überbrückungshilfe III und den Informationen.

FAQ zum Kinderkrankengeld - Das ist jetzt zu beachten

Aufgrund von vielfachen Fragen aus der Praxis hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene zu den häufigsten Fragen bei der Abrechnung und Beantragung beim Kinderkrankengeld einen Fragen-Antworten-Katalog für die Krankenkassen erstellt, den Sie hier herunterladen können. Zum FAQ.

Kurzarbeit 2021 - Wie geht es jetzt weiter? - Online-Seminar im Relive

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung „Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ veröffentlicht. In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 zum Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. In einem umfassenden Update, bieten wir Ihnen eine aktuelle Übersicht zu den Neuerungen. Im Onlineseminar von Jürgen Rode, Fachbereich Operative Services der Bundesagentur, stehen dabei konkrete Fragen auf der Agenda. Zum Beispiel: Wie muss der Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr eingebracht werden und wird nur ein ununterbrochener KuG-Bezug angerechnet? Mehr dazu im Relive.

Spielraum bei November- und Dezemberhilfen - Änderungen treten in Kraft

Ein neuer EU-Rahmen eröffnet den Unternehmen im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfen neue Spielräume und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht. Das bedeutet: Unternehmen können wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. So erfordert beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung keine Verlustnachweise mehr, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne. Weitere Spielräume ergeben sich zudem durch die Erhöhung der Förderhöchstgrenzen auf 1,8 Millionen Euro beim Kleinbeihilferahmen beziehungsweise 10 Millionen Euro beim Fixkostenhilferahmen. Mehr dazu.

Förderprogramm überzeichnet - Schnelle Lösung gefordert

Eigentlich klang der Fördertopf „Neustart Niedersachsen“ vielversprechend. 410 Millionen Euro waren zu Beginn dafür eingeplant, später wurden es sogar 560 Millionen Euro. Inzwischen gibt es aber Probleme. Der Topf ist um mehr als das Doppelte überzeichnet.  „Die Unternehmen warten auf die Rückmeldung, es darf jetzt nicht zu einer Bremse in den Unternehmen führen“, sagt Florian Bernschneider, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Region Braunschweig. "Im Moment können die Unternehmen nichts machen, außer zu warten. Damit wird aus dem Neustart Niedersachsen ein lähmender Stillstand Niedersachsen. Es sollte wenigstens allen Antragstellern möglich sein, Vorbereitungen für die Maßnahmen zu treffen oder bereits erste Schritte zu gehen, ohne dass ihnen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn die Förderchance kostet", fordert Bernschneider. Zum Bericht.  Zum Bericht.

Schnellkredit wird verlängert - Bis zum Juni 2021

Der zum 31. Dezember 2020 auslaufende Niedersachsen-Schnellkredit wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Niedersachsen-Schnellkredit unterstützt freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, indem er für laufende Betriebskosten ebenso verwendet werden kann wie für Investitionen. Zum Artikel.

 

UNSER SEMINARANGEBOT

XING-AGV-Session: Zwischen Agilität und Startups – Was bedeuten die Hype-Themen für die Good old Economy

Die Hands-on Sessions bieten digital und unkompliziert frische Impulse und Diskussionsräume rund um die Veränderung unserer Arbeitswelt. Am Donnerstag, den 18.02.2021 zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr blicken wir in unserem Livestream mit Ihnen und zwei spannenden Talkgästen auf folgendes Thema: Zwischen Agilität und Startups – Was bedeuten die Hype-Themen für die Good old Economy? Als Gäste begrüßt AGV-Hauptgeschäftsführer Florian Bernschneider Frau Andrea Morgan-Schönwetter, Leiterin Recruiting & Talent Marketing der Volkswagen AG, und Herrn Richard Borek, Geschäftsführender Gesellschafter borek.digital. Zur Anmeldung.

Homeoffice und nun? Was im Arbeitsrecht für das Büro zuhause zu beachten ist

Das Arbeiten im Homeoffice ist seit Corona bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern in aller Munde. Was Arbeiten im Homeoffice bedeutet und wie die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen bei der Vereinbarung von Homeoffice-Regelungen derzeit aussehen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Christian Possienke von der Anwaltskanzlei Possienke im Seminar. Gibt es einen Anspruch oder eine Verpflichtung im Homeoffice zu arbeiten? Was gilt hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und Datenschutz? Sind Arbeitnehmer im Homeoffice versichert? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich des Homeoffice? Benötigt der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag und was ist in einer Vereinbarung zu beachten? Mehr dazu.

LinkedIn, XING & Co. – B2B Social Media Marketing erfolgreich einsetzen

Sie haben bereits erste Erfahrungen im Bereich B2B Social Media Marketing sammeln können und wollen Ihre Kenntnisse nun weiter vertiefen, um Ihre Maßnahmen weiter zu professionalisieren und erfolgreich auf- bzw. auszubauen? Dann ist dieses Online-Seminar genau das Richtige für Sie. In diesem Online-Seminar erfahren Sie anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis, welche Möglichkeiten Ihnen die Sozialen Netzwerke für Ihre Marketing- und Vertriebsaktivitäten bieten. Sie lernen, welche Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Fan- und Follower-Zahlen beitragen und was es bei der Veröffentlichung von Beiträgen zu beachten gilt, um erfolgreich Reichweite und Kunden zu gewinnen. Weiter lesen...

 

DAS IST AUCH NOCH WICHTIG

SARS-CoV2-Arbeitsschutzvorgaben - Hier ist das aktuelle Papier

Ein Ende der Pandemie ist nicht in Sicht. Unternehmen müssen sich weiterhin an sie anpassen und ihre Organisation nach ihr ausrichten. Die SARS-CoV2-Arbeitsschutzvorgaben des BMAS dienen der Orientierung von Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern gegenüber eine Pflicht zur Infektionsprävention haben. Zur aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel .

Mietminderungen häufig abgelehnt - Änderungen sollen helfen

Bleibt der Gewerbemieter während Corona-bedingter Einschränkungen zur vollen Zahlung der Miete verpflichtet, auch wenn er in der Nutzung des Mietobjektes stark beeinträchtigt ist? Gerichte waren mehrheitlich gegen Mietminderungen. Nun versucht der Gesetzgeber durch eine Änderung im EGBGB gegenzusteuern. Mehr dazu.

 

AKTUELLE STUDIEN IN DER KRISE

Das Ende der Büros? - Was macht Corona mit den Flächen?

Der Büromarkt kommt weiterhin gut durch die Coronakrise: Trotz Homeoffice wollen die meisten Unternehmen keine Büroflächen loswerden, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Einige Firmen wollen aber umbauen, um mehr Raum für Austausch und Kommunikation zu schaffen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist auch der Braunschweiger Büromarkt recht stabil durch das Corona-Jahr 2020 gekommen, so Stefan Lechelt, Geschäftsführer Altmeppen - Gesellschaft für Immobilienbewertung und -beratung mbH. Die aktuelle Diskussion über weniger oder mehr Büroflächen sollte aber vor dem Hintergrund gesehen werden, dass man sich immer noch in einer akuten Krise befindet, in der Homeoffice zuerst einmal zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Unternehmen diene. Daraus zu schlussfolgern, dass man zukünftig deutlich weniger Büros brauche, halte er für verfrüht. Zum ganzen Artikel.

Was wird mit den Innenstädten? - Kriterienkatalog vorgestellt

Mit der Untersuchung „Vitale Innenstädte 2020“, die das IFH Köln bereits zum vierten Mal durchgeführt hat, und der daraus entstandenen Studie, werden sechs übergeordnete Stellschrauben als strategische Hebel für eine lokale Erneuerung identifiziert. Zu den sechs Stellschrauben für die Revitalisierung nach dem Lockdown zählen etwa der anzustrebende Erlebniswert vor Ort, der digitale Reifegrad des Handelsstandorts,
oder die Bespielung lokal anzutreffender Communities. Mehr lesen. Auch der AAI hat ein Konzept entwickelt und setzt sich mit dem Umbruch der Braunschweiger Innenstadt auseinander. Es ist hier zu finden.

 

WEITERE FRAGEN?

Sie haben weitere Fragen zu den Inhalten dieser Ausgabe? In solchen und vielen weiteren Fällen steht Ihnen die das AGV-Team mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erhalten Sie je nach Wunsch per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

Kontakt

Telefon:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an!

0531 - 180 59 300

0511 - 98 63 10 - 55

0391 - 25 19 08 - 36

Formular:

Vorzugsweise schicken Sie uns direkt HIER Ihre unverbindliche Anfrage!

News-Feed

Netzwerk News

AGV Corona Update 25

AGV Corona Update 25 Na endlich! Seit Tagen fragen wir unsere Dachverbände und die Politik…

AGV Corona Update 24

AGV Corona Update 24 Die Corona-Inzidenz sinkt und auf der anderen Seite steigt die Impfquote…

AGV Corona Update 23

AGV Corona Update 23 Corona und kein Ende – es gibt wieder Änderungen der Änderungen,…