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AGV Corona Update 22

Gemeinsam mit der Stadt Braunschweig hat der AGV Region Braunschweig ein Konzept vorgestellt, wie für alle Branchen schnelle Öffnungen möglich sein können, wenn besonders hohe Standards des Infektionsschutzes eingehalten werden. Wir hoffen weiter darauf, dass das Land Niedersachsen seiner zweitgrößten Stadt Möglichkeiten eines Modellprojektes einräumt und sind auf die Landesverordnung gespannt. Diese ist leider bisher noch nicht erschienen, nach Fertigstellung finden Sie diese hier.

Die aktuellen Beschlüsse machen aber leider tatsächlich keine großen Hoffnungen. Dabei ist für uns klar: Ob 35 oder 50 – der Inzidenzwert allein ist keine geeignete Steuerungsgröße mehr. Und auch ansonsten atmen die Beschlüsse des Bundes leider jenen Geist, der seit Monaten keinen echten Fortschritt im Kampf gegen die Pandemie bringt. Hier finden Sie die Details zum "Braunschweiger Weg".

Im aktuellen Corona Update geht es zudem um die Verlängerung der Homeofficepflicht, neue Fördermöglichkeiten, die Fristen beim Kurzarbeitergeld und Hinweise zur Testpflicht in Unternehmen.

Herzlichst Ihr Redaktionsteam

 

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

MPK-Konferenz verlängert Lockdown - Regional sollen Lockerungen möglich sein

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz ist klar, der Lockdown wird mindestens bis zum 28. März 2021 verlängert. Das geht aus dem Beschluss von Bund und Ländern hervor. Allerdings sind einige Lockerungen der Maßnahmen geplant. So sind wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder bis 14 Jahre. Bei niedrigen Infektionszahlen sind auch noch mehr Kontakte erlaubt: Treffen von drei Haushalten werden bei Inzidenzwerten von unter 35 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen möglich sein. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können ab Montag bei Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit wieder öffnen. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 neuen Fällen je 100.000 Einwohner können auch Läden, Museen, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten unter Auflagen wieder öffnen. Unterhalb einer 50er-Inzidenz soll dies deutlich leichter gehen. Dann sollen auch Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen können. Zudem erhalten Bürger einen kostenlosen Schnelltest pro Woche, wie dies geregelt wird, das steht noch nicht konkret im Papier.

Teststrategie für Unternehmen - Viele Fragen noch offen

Derzeit beschäftig viele Unternehmen die Frage, wie mit einer wöchentlichen Corona-Testung der Arbeitnehmer umzugehen wäre. In der aktuellen Vorlage heißt es dazu: "Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen." Wir müssen Sie mit konkreten Hilfestellungen noch um etwas Geduld bitten, da zentrale Fragestellungen politisch noch nicht geklärt sind. Dazu gehören zum Beispiel Fragen der Kostenübernahme, Auswahl konkreter Tests und genauere Bestimmungen zur tatsächlichen Pflicht der Unternehmen. Wir setzen uns mit unseren Dachverbänden für eine praxisnahe und geeignete Lösung ein und bereiten Hilfestellungen vor. Wir aktualisieren diese Seite fortlaufend mit entsprechenden Informationen.

Arbeitsrecht am Morgen - Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung

Mit unserem neuen Format „Arbeitsrecht am Morgen“ möchten wir Sie noch schneller und persönlich über das aktuelle Geschehen im Arbeitsrecht unterrichten. Alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen) am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr wird Ihnen Rechtsanwältin Elke Fasterding im Wechsel mit ihren Kollegen aktuelle Praxisfragen, Urteile und Gesetzesvorhaben vorstellen. In der aktuellen Ausgabe gibt Rechtsanwältin Beate Schulte-Schepping einen Überblick zum Anspruch auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes. Hier gibt es das Video im Relive.

Homeoffice-Pflicht wurde verlängert - Frist läuft jetzt bis zum 30.04.2021

Die Homeoffice-Pflicht wurde bis zum 30.04.2021 verlängert. Mit einem Muster haben Sie die Möglichkeit, zu dokumentieren, warum Homeoffice nicht in Betracht kommt. Beigefügt erhalten Sie zudem eine von der vbw gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium erstellte Beispielliste möglicher zwingender betrieblicher Gründe gegen eine Tätigkeit im Homeoffice nach § 2 Abs. 4 der Corona - Arbeitsschutzverordnung. Alle Muster, auch eines für befristetes Mobiles Arbeiten, stehen Ihnen auf der Homepage zur Verfügung. Zu den Links.

Umsetzung steuerlicher Maßnahmen - Koalition einigt sich

Zur Umsetzung der steuerlichen Beschlüsse des Koalitionsausschusses hat die Bundesregierung am 9. Februar 2021 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Umgesetzt werden soll damit: Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrages für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Millionen Euro bzw. bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro, Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022, Gewährung eines einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind (keine Anrechnung auf die Grundsicherung).

FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen - BMF aktualisiert Übersicht

Ende Februar 2021 aktualisierte das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur  Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Das FAQ wurde erstmals im April 2020 veröffentlicht und laufend überarbeitet. Hier erhalten Sie die aktuellste Ausgabe des FAQ.

Neustart Niedersachen - Nicht alle Anträge werden berücksichtigt

Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann bekommt für den völlig überzeichneten Fördertopf für Unternehmen zusätzliches Geld – alle Unternehmen, die Anträge im Programm „Neustart Niedersachsen“ gestellt haben, werden aber nicht profitieren. Über 2000 Firmen, die Anträge gestellt haben, werden leer ausgehen.Von den etwas mehr als 9.000, die Anträge auf Investitionshilfe gestellt haben, können 6.900 eine Förderung erhalten. Alle Unternehmen, die nach dem 27. November ihren Antrag gestellt haben, können nicht mehr bedacht werden. Ursprünglich lief die Antragsfrist bis zum 30.11. Die Anträge auf Innovationshilfe sollen nicht betroffen sein, hier sollen alle Berechtigten ihre Förderung erhalten. Weiteres erfahren...

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht - Regelung bis April verlängert

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2021 der weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. Februar 2021 zugestimmt. Damit wird die Sonderregelung des § 1 Abs. 3 COVInsAG bis zum 30. April 2021 verlängert. Nach § 1 Abs. 3 COVInsAG ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben, ausgesetzt, sofern die Insolvenzreife durch die Hilfsleistung abgewendet wird. Darüber hinaus wird der Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen verlängert (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 COVInsAG).

Mit Impfung zum Urlaub? - Gericht blockt ab

Vermieter von Touristenunterkünften hoffen, dass mit fortschreitender Impfung ihr Geschäft langsam wieder zum Leben erwacht. Sie wünschen sich, dass wenigstens Covid-19-Genesene und Menschen mit Impfnachweis wieder bei ihnen Urlaub machen können. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat diese Erwartung vorerst enttäuscht: Auch Corona-Geimpfte dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nicht beherbergt werden. Zum Artikel.

Hilfe für Soloselbstständige - Neue Fördermaßnahmen

Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 EUR erhalten. Anträge können seit dem 16.2.2021 gestellt werden. Dies gab das BMF in einer Pressemitteilung bekannt. Details der Neustarthilfe, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Einnahmen und Umsätzen, werden jetzt auch in den FAQs von BMF und BMWi erläutert.

Förderung für Startup und KMU - NVenture aus der Taufe gehoben

Wer im Zuge der COVID-19-Krise als Start-up oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen einen Liquiditätsbedarf hat, kann durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital in Form von Kleinbeihilfen gefördert werden. Ziel des Landes ist es dabei, Innovationen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Förderprogrammseite "NVenture".

Computerhardware und Software abschreiben - Fristen wurde verändert

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitungallerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedurfte deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Zum Dokument.

 

UNSER SEMINARANGEBOT

Homeoffice und nun? Was im Arbeitsrecht für das Büro zuhause zu beachten ist
Das Arbeiten im Homeoffice ist seit Corona bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern in aller Munde. Was Arbeiten im Homeoffice bedeutet und wie die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen bei der Vereinbarung von Homeoffice-Regelungen derzeit aussehen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Christian Possienke von der Anwaltskanzlei Possienke im Seminar. Gibt es einen Anspruch oder eine Verpflichtung im Homeoffice zu arbeiten? Was gilt hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und Datenschutz? Sind Arbeitnehmer im Homeoffice versichert? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich des Homeoffice? Benötigt der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag und was ist in einer Vereinbarung zu beachten? Mehr dazu.

LinkedIn, XING & Co. – B2B Social Media Marketing erfolgreich einsetzen
Sie haben bereits erste Erfahrungen im Bereich B2B Social Media Marketing sammeln können und wollen Ihre Kenntnisse nun weiter vertiefen, um Ihre Maßnahmen weiter zu professionalisieren und erfolgreich auf- bzw. auszubauen? Dann ist dieses Online-Seminar genau das Richtige für Sie. In diesem Online-Seminar erfahren Sie anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis, welche Möglichkeiten Ihnen die Sozialen Netzwerke für Ihre Marketing- und Vertriebsaktivitäten bieten. Sie lernen, welche Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Fan- und Follower-Zahlen beitragen und was es bei der Veröffentlichung von Beiträgen zu beachten gilt, um erfolgreich Reichweite und Kunden zu gewinnen. Weiter lesen...

 

DAS IST AUCH NOCH WICHTIG

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel angepasst - Neue Regelungen liegen vor

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde vom Bundesarbeitsministerium offiziell im
Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Dabei sind einige Änderungen in das Papier eingeflossen, z.B. die Anpassung der Abtrennhöhe (1,50 m zwischen sitzenden Personen, 1,80 m zwischen sitzenden und stehenden Personen sowie 2 m zwischen stehenden Personen) oder umfangreiche Änderungen zur Lüftung. Die aktualisierte Fassung mit farbig markierten Änderungen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Übrigens: Schon seit Beginn der Impfkampagne können auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte insbesondere im Zusammenhang mit mobilen Impfteams organisatorisch einbezogen werden. In einem weiteren Schritt werden diese bzw. die Unternehmen im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Kommt die Rettung der Innenstädte? - Viele Millionen sollen fließen

Die Landesregierung hat den Kommunen ein Sofortprogramm aus EU-Mitteln zur Corona-Soforthilfe in Aussicht gestellt. "Vielleicht werden es sogar 100 Millionen Euro oder mehr sein", sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in der vergangenen Woche. Allerdings muss die EU-Kommission den Plänen noch zustimmen. Die 100 Millionen Euro könnten über einen Zeitraum bis zum Jahr 2023 ausgezahlt werden. Zusätzlich könnte das Land Althusmann zufolge bis zu 50 Millionen Euro für die Citys vom Bund bekommen.

Kurzarbeitergeld: Fristen beachten - Diese Regelungen sind wichtig

Wird nach einer Zwischenzeit ohne Kurzarbeit in Ihrem Betrieb wieder Kurzarbeit erforderlich, müssen Firmen den Arbeitsausfall erneut anzeigen. Dies gilt ab einer Unterbrechungszeit von drei zusammenhängenden Monaten. Die neue Anzeige ist auch nötig, wenn noch ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt. Bei einer Unterbrechungszeit von mindestens drei Monaten beginnt eine neue Bezugsdauer, sofern wieder alle Voraussetzungen erfüllt werden. Mehr lesen.

 

AKTUELLE STUDIEN IN DER KRISE

Datenwirtschaft in Deutschland - Viel Luft nach oben

Die rasante Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eröffnet zahlreiche neue Wertschöpfungsoptionen für Unternehmen in Deutschland. Eine wirtschaftliche Nutzung von Daten ist hierfür essenziell. Die vorliegende Studie des IW Köln zeigt jedoch, dass viele Unternehmen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend kennen und nutzen. Zur Studie.

Mittelstand bleibt stabil - KfW Studie vorgelegt

Der Mittelstand ächzt auch zu Beginn des Jahres 2021 unter den Folgen der Corona-Krise. Die Betroffenheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat wieder zugenommen. Gegenwärtig haben rund 2,6 Mio. Unternehmen in Deutschland mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen. Dennoch scheint laut KfW Research die Lage trotz Lockdown stabil. Zur Studie.

 

WEITERE FRAGEN?

Sie haben weitere Fragen zu den Inhalten dieser Ausgabe? In solchen und vielen weiteren Fällen steht Ihnen das AGV-Team mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erhalten Sie je nach Wunsch per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

 

Kontakt

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