KrediteZuschuesse

Kredite & Zuschüsse

Bundesmittel

Die Bundesregierung hat folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt:

 

KfW Kredite

1. KfW-Schnellkredit für den Mittelstand:

Unsere Wirtschaft ist geprägt vom Mittelstand. 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Damit das Rückgrat unserer Wirtschaft nicht zusammenbricht, wurde der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen.

Die Bank erhält hierbei eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW. Der Staat übernimmt dabei vollständig die Kreditrisiken.

Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 und ist begrenzt auf maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenanzahl von über 50 Mitarbeitern bzw. auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Laufzeit ist auf 10 Jahre begrenzt und enthält einen Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent.

Die ersten zwei Jahre sind dabei tilgungsfrei.

Um den Kredit möglichst schnell bewilligen zu können, erfolgt keine weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

Voraussetzung für den Kredit ist jedoch, dass Ihr Unternehmen im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erwirtschaftet hat.

Weiterhin steht nur der Kredit nur mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, welche seit mindestens dem 01.01.2019 am Markt aktiv sind.

 

2. KfW-Sonderprogramm:

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wurde ein KfW-Sonderprogramm beschlossen.

Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht die Chance eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.

Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren. Die Beteiligt erfolgt analog zu den wirtschaftlichen Bedingungen der Finanzierungspartner.

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Um die notwendigen Verfahren schneller abwickeln zu können, verzichtet die KfW bei Kreditbeträgen bis zu drei Millionen Euro zukünftig auf eine eigene Risikoprüfung. Das Ergebnis der Risikoprüfung der Finanzierungspartner ist somit tragend.

Hausbankkredite, die seit dem 13.03.2020 gewährt worden sind, können von der KfW refinanziert werden. Bei Kreditbeträgen zwischen drei und zehn Millionen Euro orientiert sich die KfW an dem „Fast Track Verfahren,“ welches kurzfristig an die erhöhten Beträge angepasst werden soll.

Abhängig von der Bestandsdauer gibt es zudem noch weitere Möglichkeiten für KfW-Kredite.

 

3. Unternehmen, kürzer als 3 Jahre am Markt:

Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt sind, ist die Beantragung eines ERP-Gründerkredits – Universell für Investitionen und Betriebsmittel möglich.

Allerdings ist hierbei keinerlei Risikoübernahme der KfW möglich, stattdessen müssen Banken oder Sparkassen hierbei das volle Risiko tragen.

Eine mögliche Alternative wäre auch der ERP-Gründerkredit – Startgeld.

Hierbei sind bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel, bei einer 80%igen Risikoübernahme der KfW, möglich.

 

4. Unternehmen, 3 – 5 Jahre am Markt:

Für Unternehmen, die zwischen 3 und 5 Jahren am Markt aktiv sind, kommt als Kredithilfe insbesondere der ERP Gründerkredit - Universell in Betracht. Dieser bietet Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für große Unternehmen (075) und für KMU von bis zu 90 % (076).

Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern. Die Beratung zum KfW-Unternehmerkredit erfolgt durch die Hausbank.

Je nach Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist jedoch begrenzt auf:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU, beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

 

5. Unternehmen, seit mindestens 5 Jahren am Markt:

Für Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind, kommt als Kredithilfe insbesondere der KfW Unternehmerkredit in Betracht. Dieser bietet Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für große Unternehmen (037) und für KMU von bis zu 90 % (047)

Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern. Die Beratung zum KfW-Unternehmerkredit erfolgt durch die Hausbank.

Je nach Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist jedoch begrenzt auf:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU, beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro

Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank oder den Finanzierungspartner, d.h. Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder die Finanzvermittler. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zur Corona-Hilfe der KfW

 

Programm der Bürgschaftsbanken

Für Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm wurde in Folge der Corona-Krise beschlossen, dass der Bürgschaftshöchstbetrag auf nunmehr 2,5 Mio. Euro verdoppelt wird.

Auch wird die Obergrenze am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken auf 50% der Betriebsmittel erhöht.

Weiterhin können Bürgschaftsbanken nun Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen.

Die Kreditherkunft spielt dabei keine Rolle, d.h. es kann sich um Kredite der KfW, von Landesförderinstituten oder um Hausbankkredite handeln.

Zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

 

Bundeszuschüsse

Überbrückungshilfe

Durch die Corona-Krise stehen besonders die Existenzen von Selbständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmen vor dem Aus. Der Staat hat deshalb ein neues Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, mit weitreichenden Maßnahmen, auf den Weg gebracht.

So wurde u.a. die Fortsetzung der Soforthilfe für KMU unter dem Namen: Programm für Überbrückungshilfen festgelegt. Die Beantragung der Überbrückungshilfen erfolgt ausschließlich über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer.

Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfen ist, dass der Umsatz des Unternehmens im April und im Mai 2020 um mindestens 60 Prozent (Vergleich mit Vorjahreswerten) zurückgegangen ist. Weiterhin müssen die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern.

Die Erstattung ist analog zu der Soforthilfe, d.h. es handelt sich um eine Transferleistung, welche nicht zurückbezahlt werden muss.

Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli und August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und < 50 Prozent

Die maximale Förderung beträgt jedoch 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. 

Es gilt zu beachten, dass geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise geprüft und bestätigt werden müssen. Etwaige Überzahlungen sind zudem im Nachhinein zu erstatten.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass ein Großteil der Bundesländer neben den Bundeszuschüssen auch eigene Programme zur Liquiditätssicherung auf den Weg gebracht haben. Weitere Informationen dazu, finden Sie weiter unten im Bereich 'Landesmittel'.

Das komplette Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket können Sie sich hier ansehen:

Zum Krisenbewältigungspaket

 

Landesmittel

Die Länder haben ebenfalls Hilfsmittel zur Verfügung gestellt:

 

Maßnahmen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Um den durch die Coronakrise drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und somit ganzen Existenzen zu verringern, hat sich das Land Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die folgenden Maßnahmen überlegt, um die Liquiditätssituation zu verbessern. Dazu zählen neben Stundungen und Aussetzungen auch der Verzicht auf Kündigungen von Krediten und Vollstreckungsaufschübe.

1. Stundungen und Tilgungsaussetzungen:

Die Investitionsbank gewährt mit sofortiger Wirkung zinsfreie Aussetzungen von Kapitaldienstzahlungen (Tilgungen und/ oder Zinsen) als auch Rückförderungen aus Leistungsbescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmen oder Verbraucher gefällt.

2. Vollstreckungsaufschub:

Die Finanzverwaltung und die Investitionsbank verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende.

3. Verzicht auf Kündigungen von Krediten:

Kredite werden zunächst für 3 Monate, auch bei Problemen der Bezahlung, nicht gekündigt. Diese Regelung ist bis zum Jahresende verlängerbar.

4. Instrumente für den Insolvenzfall:

Für KMU gewährt die Investitionsbank Massedarlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen eines Insolvenz (antrags) -Verfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld.

5. Kredite:

Für kleine und Kleinstunternehmen (mit bis zu maximal 50 Beschäftigten) hat das Land das folgende Darlehen bereitgestellt:
Das Darlehen kann zwischen 10.000 und 150.000 Euro bei einer maximalen Laufzeit von bis zu 10 Jahren betragen. Die ersten zwei Jahre davon sind zins- und tilgungsfrei.

Für kleine, mittlere und große Unternehmen (mit bis zu maximal 500 Beschäftigten) hat das Land das folgende Darlehen bereitgestellt:
Das Darlehen kann zwischen 25.000 und 5 Mio. Euro bei einer maximalen Laufzeit von entweder 6 oder 10 Jahren betragen. Die Zinsen betragen für KMU 0,69 % p.a. und für große Unternehmen 1,69 % p.a.

Die Kredite können ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zur Investitionsbank Sachsen-Anhalt

 

Künstlerhilfe Sachsen-Anhalt

Zusätzlich hat Sachsen-Anhalt für Künstler mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ein eigenes Soforthilfeprogramm zur Verfügung gestellt. Diese Soforthilfe bietet die Möglichkeit 400 Euro pro Monat für zunächst 2 Monate zu beantragen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Künstler sind und in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst Ihre Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren. Auch für Schriftsteller und Schriftstellerinnen gilt dieser Zuschuss.
Darüber hinaus muss es sich um eine erwerbmäßige Tätigkeit handeln und darf nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Die Beantragung erfolgt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zum Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

 

Förderprogramme der NBank Niedersachsen

Die nBank bietet derzeit zwei Förderprogramme an, um die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen und KMU aufrecht zu erhalten.

 

1. Niedersachsen-Liquiditätskredit (Corona) für KMU

Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die auf Grund der Corona-Krise aktuell einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, können bei der nBank einen Kredit von bis zu 50.000 € aufnehmen.

 

2. Digitalbonus Niedersachsen

Für KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks sowie für freiberufliche Planungsbüros, die in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie investieren möchten, bietet das Land Niedersachsen einen Zuschuss von bis zu 50% für kleine Unternehmen und bis zu 30% für mittlere Unternehmen an.

Die Fördersumme beträgt dabei mindestens 2.500 Euro und kann bis zu maximal 10.000 Euro betragen.

Im Rahmen der Corona-Krise werden mit diesem Zuschuss auch explizit Investitionen in Videokonferenzanlagen und -technik/Videokonferenzsysteme, Homeofficetechnik, Telemedizintechnik/Telemedizinsysteme gefördert. Sobald der entsprechende Antrag bei der nBank gestellt wurde, dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Diese Regelung gilt zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020.
Die Beantragung dieser Förderprogramme ist ab sofort möglich.

Wir unterstützen Sie gern in der Registrierung und Beantragung. Kontaktieren Sie uns.

Zur NBank

 

Braunschweig

Die Stadt Braunschweig hat einen kommunalen Hilfsfond in Höhe von drei Millionen Euro bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten. Auch Kultureinrichtungen (bis max. 249 Beschäftigten) und Kulturschaffende sind antragsberechtigt.

Die Höhe der Transferleistungen richtet sich nach Anzahl der Mitarbeiter und muss nicht zurückgezahlt werden.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit bis zu
5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro.
9 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro.
49 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro.
249 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 30.000 Euro.

Darüber hinaus gilt für Kulturschaffende:

• Ausgefallene Engagements werden bis zu 6.000 Euro für Künstlerformationen und mit bis zu 5.000 Euro für Solo Künstler kompensiert.
• Verlorene Projektinvestitionen werden mit bis zu maximal 1.000 Euro kompensiert.

Voraussetzung ist neben der Betriebstätte oder dem Wohnsitz (für Kulturschaffende) in Braunschweig, dass die Verschlechterung der finanziellen Situation unmittelbar mit der Corona-Pandemie zusammenhängt und dass das Unternehmen vor dem 13.03.2020 in keinen finanziellen Schwierigkeiten war.

Die Beantragung erfolgt online über die Internet-Seite der Stadt Braunschweig.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. Kontaktieren Sie uns.

Zur Stadt Braunschweig

 

Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB)

Um Selbständige, Freiberufler und Unternehmen in der schweren Zeit der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, hat das Land über die IFB Hamburg folgende Programme umgesetzt.

 

1. Der Hamburg-Kredit Liquidität:

Um die Liquidität von KMU weiterhin zu gewährleisten, vergibt die IFB Hamburg Rettungsdarlehen in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

 

2. Die IFB Förderkredite für Kultur und Sport:

Neben Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen sind natürlich auch Kulturinstitutionen und Sportvereine von der Krise betroffen. Wenn Veranstaltungen und ganze Spieltage ausfallen, fehlen die Zuschauereinnahme und damit die Sicherung der Liquidität. Die IFB Hamburg gewährt den betroffenen Vereinen und Institutionen deshalb ein Rettungsdarlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro.

Die Zuschüsse können demnächst bei der IFB Hamburg beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass es derzeit noch keine Antragsformulare gibt.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, teilen wir Ihnen diese zeitnah hier mit.

Gerne unterstützen wir Sie dann auch in der Antragstellung.

Zur IFB Hamburg

 

Investitionsbank Berlin (IBB)

Um Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen in der schweren Zeit der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, hat das Land über die IBB das folgende Programm freigeschaltet.

 

Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I

Um die Liquidität zu gewährleisten, sind zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Mittel auch für die bisher ausgeschlossenen Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleitung beantragt werden können.

Die Zuschüsse können ab sofort bei der IBB beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zur Investitionsbank Berlin

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Viele schleswig-holsteinische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen.

Das Land Schleswig-Holstein hat zur Existenzsicherung der Unternehmen deshalb folgende Programme auf den Weg gebracht.

 

1. Landesprogramm Corona-Soforthilfe:

Da nicht nur Kleinstunternehmen von der Krise betroffen sind, hat das Land Schleswig-Holstein neben den Bundeszuschüssen, auch eigene Landesmittel für KMU bereitgestellt.

Unternehmen, Selbständige und Freiberuflicher mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 30.000 Euro. (Förderungshöchstbetrag aus Landesmitteln)

Die konkrete Höhe der Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei (bzw. bei Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 Prozent für fünf) aufeinander folgende Monate.

Die Soforthilfe wird auf Basis der Betriebsausgaben des Antragsberechtigten, u.a. gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen berechnet.

 

2. SH Mittelstandssicherungsfonds:

Das Programm richtet sich an Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe.

Das zur Verfügung stehende Darlehen beträgt zwischen 15.000 Euro und 750.000 Euro, maximal jedoch 25 % des Umsatzes im Jahr 2019.

Das Darlehen ist für die ersten fünf Jahre zinslos. Eine Verlängerung mit optionaler Anschlussfinanzierung für weitere sieben Jahre (Gesamtlaufzeit wären dann zwölf Jahre) ist möglich.

Wichtig dabei ist, dass sich Ihre Hausbank mit einem zusätzlichen Darlehen in Höhe von 10 % (Basis Förderdarlehen der IB.SH) an der Finanzierung mit mind. gleicher Laufzeit, zwei tilgungsfreien Jahren und zehnjährigem Tilgungsprofil beteiligen muss. Bei Darlehensbeträgen mit einer Höhe von bis zu 50.000 Euro kann die Beteiligung auch durch die Bereitstellung von kurzfristigen Betriebsmittelkrediten erfolgen. Das Darlehen der Hausbank kann besichert werden und ist marktüblich zu verzinsen.

Die Beantragung erfolgt jeweils über die IB.SH. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zur Investitionsbank Schleswig-Holstein

 

Sächsische Aufbau-Bank (SAB)

Die Sächsische AufbauBank bietet derzeit zwei Förderprogramme an, um die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen und KMU aufrecht zu erhalten.

 

1. Soforthilfe-Darlehen „Sachen hilft sofort“:

Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von bis zu 1. Mio. Euro, können mit dem Darlehen gefördert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen Liquiditätsbedarf in Folge von unverschuldeten Umsatzrückgängen (mindestens 20 %), durch die Corona-Krise zu verbuchen hat.

Das Darlehen kann zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro betragen. In besonders begründeten Ausnahmefällen, ist auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 Euro möglich.

Für Unternehmen mit bis zu maximal 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz im Jahr 2019 über eine Million Euro, ist ein Darlehen zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro möglich.

Das Darlehen ist zinslos und hat eine Laufzeit von 10 Jahren, davon sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich. Auch für Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, ist dieses Darlehen möglich.

Die Tilgung erfolgt nach der tilgungsfreien Zeit quartalsweise.

Explizit nicht gefördert werden:

  • Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
  • Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
  • Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

 

2. Soforthilfe-Darlehen „SMEKUL“:

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur und der Forstwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Anhang | Produkten.

Das Darlehen soll den Liquiditätsbedarf für 4 Monate decken und beträgt zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro.

Das Darlehen ist mit 0,4 % p.a. zu verzinsen und hat eine Laufzeit von 6 Jahren, davon sind bis zu 2 tilgungsfreie Jahre möglich. Auch für Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, ist dieses Darlehen möglich.

Die Tilgung erfolgt nach der tilgungsfreien Zeit quartalsweise.

Die Beantragung erfolgt jeweils über die IB.SH. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zur Sächsischen Aufbaubank

 

Thüringen

Die Aufbaubank Thüringen bietet derzeit das folgende Förderprogramm an, um die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen und KMU aufrecht zu erhalten.

 

Corona-Spezial/ Konsolidierungsfonds:

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die auf Grund der Corona-Krise aktuell einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, können bei der Aufbaubank ein Darlehen von bis zu 2. Mio. Euro aufnehmen.

Dabei ist das Darlehen bis zu einer Summe von maximal 50.000 Euro zinsfrei.

Die Beantragung beider Förderprogramme ist ab sofort möglich.

Die Beantragung ist nur auf dem Postweg über die Thüringer Aufbaubank oder auf dem Postweg und per Mail an die zuständige IHK und HWK möglich. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns.

Zur Thüringer Aufbaubank

 

Bremer Aufbau-Bank (BAB)

Das Land Bremen hat zur Existenzsicherung der von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen folgende Programme auf den Weg gebracht.

 

1. Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler:

Zusätzlich hat Bremen für Künstler mit Wohnsitz in Bremen ein eigenes Soforthilfeprogramm zur Verfügung gestellt. Diese Soforthilfe bietet die Möglichkeit einen Einmalbetrag in Höhe von bis zu 2.000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen zu erhalten. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.

 

2. Betriebsmittelkredit Corona-Krise:

Für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen können Betriebsmittel durch den Kredit finanziert werden.

Es sind Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich, bei einer Laufzeit von 6 Jahren. Das erste Jahr ist zins- und tilgungsfrei. Ab dem zweiten Jahr liegt der Zinssatz bei 3% p.a.

Bei höheren Bedarfen liegt die Laufzeit bei maximal 5 Jahren, das erste Jahr tilgungsfrei oder aber bei einer Laufzeit von maximal 2 Jahren, mit endfälliger Tilgung.

Die Beantragung erfolgt über die BAB. Gerne unterstützen wir Sie in der Antragstellung.

Zur Bremer Aufbaubank

Zur Wirtschaftsförderung Bremerhaven

 

Weitere Mittel

Kreditangebot creditshelf AG

Die creditshelf AG versteht sich als alternative Mittelstandsfinanzierung. Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist es wichtig, dass die Liquidität unbürokratisch und schnell bei den Unternehmen ankommt. Der Finanzierungsprozess bei der creditshelf AG ist komplett digital und auf die Bedürfnisse des Mittelstandes konzipiert.

Nach der Kreditanfrage mit den gewünschten Konditionen hinsichtlich Kredithöhe, Laufzeit und Tilgung, welche Sie über ein geschütztes, digitales Portal stellen, erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Nach der Unterzeichnung der Unterlagen wird der gewünschte Finanzierungsbetrag zeitnah an Sie ausgezahlt. Somit gewinnen Sie wertvolle Zeit, von der Sie gerade in Krisenzeiten profitieren können.

Liegt Ihr Unternehmensumsatz bei mindestens 2,5 Millionen Euro pro Jahr, so sind Kredite bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro bei einer Höchstlaufzeit von 8 Jahren möglich.

Zur Anfrage bei der creditshelf AG

Kontakt

Telefon:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an!

0531 - 88 69 2 - 115

0511 - 98 63 10 - 55

0391 - 25 19 08 - 36

Formular:

Vorzugsweise schicken Sie uns direkt HIER Ihre unverbindliche Anfrage!

News-Feed

Netzwerk News

AGV Corona Update 25

AGV Corona Update 25 Na endlich! Seit Tagen fragen wir unsere Dachverbände und die Politik…

AGV Corona Update 24

AGV Corona Update 24 Die Corona-Inzidenz sinkt und auf der anderen Seite steigt die Impfquote…

AGV Corona Update 23

AGV Corona Update 23 Corona und kein Ende – es gibt wieder Änderungen der Änderungen,…

Bund & Land