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GV CORONA UPDATE 4

Mit unserem 4 AGV Sondermailing fassen wir weitere zentrale Informationen für Arbeitgeber zusammen und geben weitere Hilfestellungen. Bei Rückfragen steht der Arbeitgeberverband Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. 

Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit. 

Herzlichst Ihr Redaktionsteam 

 

AUF EINEN BLICK 

 

Ausgangssperre und dann? 

Aktuell droht aufgrund der Corona-Krise eine Ausgangssperre, die Politik will am Wochenende erneut beraten. Wir gehen davon aus, dass selbstverständlich die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte nicht von dieser Ausgangssperre betroffen sind. Wie eine konkrete Ausgangssperre aussehen wird, können wir Ihnen heute nicht sagen. Eine mögliche Bescheinigung, dass die Arbeitnehmer auf dem Weg zu Ihrem Unternehmen sind, kann im Zweifel vorbereitet werden. Dies sollte auf Firmenpapier erstellt werden.

 

Online zu finden

Wir wollen Sie mit allen Mitteln dabei unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Epidemie in Ihren Betrieben zu bewältigen. Deswegen erreichen Sie unsere Corona-Hotline auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten bis 20.00 Uhr unter 0531/24210-33. Zwischen 08:00 und 17:00 Uhr nutzen Sie bitte weiter 0531/242100 als Rufnummer. Alle weiteren Informationen haben wir online für Sie zusammengefasst

 

Pilotabschluss als Vorbild?

In der Metall- und Elektroindustrie haben die Tarifpartner einen Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen erzielt. Unter dem Eindruck der Corona-Krise einigten sich IG Metall und Arbeitgeber am Freitag darauf, die Löhne und Gehälter in diesem Jahr nicht zu erhöhen. Arbeitnehmer mit kleinen Kindern erhalten zusätzliche freie Tage und Kurzarbeiter können auf Zuzahlungen setzen. Das könnte Vorbildfunktion für weitere Länder haben. Der Tarifabschluss gilt bis zum 31.12.2020.

 

Kurzarbeitergeld auf einen Blick

Wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden, kann das Kurzarbeitergeld eine Hilfe darstellen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu auf einen Blick zusammengefasst und weiter aktualisiert, seit unserem letzten Versand. Unter dem Link sind auch die Antragsmuster der Arbeitsagentur zu finden, da zeitweise die Server in die Knie gehen.

 

Weitere Fragen beantworten wir fortlaufend:

  • Müssen beim Antrag auf KUG alle Individualvereinbarungen beigefügt werden?
    Nein, es reicht, wenn exemplarisch eine Vereinbarung eingereicht wird.
  • Müssen Arbeitnehmer während der KUG Zeiterfassungen vornehmen?
    Ja. Es gibt dafür keine formellen Vorgaben. Es können mithin Zeiterfassungen in Exceltabellen Taschenkalendern etc. Erfolgen. Die Agentur für Arbeit muss aber nachvollziehen können, in welchem Umfang von KUG betroffene Arbeitnehmer gearbeitet haben.
  • Welches ist die größte Fehlerquelle aus Sicht der Agentur für Arbeit?
    Die größte Fehlerquelle besteht darin, dass der Arbeitgeber die Ausfallstunden nicht korrekt ermittelt.
  • Was ist bei Leiharbeitnehmern zu beachten?
    Leiharbeitnehmer zählen beim KUG Antrag mit zum Entleiherbetrieb. Den Antrag für KUG der Leiharbeitnehmer aber stellt der Verleiher, da er Arbeitgeber ist.
  • Gelten die Neuregelungen zur Corona KUG auch für Betriebe, die sich schon vor dem 01.03.2020 in Kurzarbeit befunden haben?
    Das ist derzeit noch offen. Die Agentur für Arbeit muss die Umsetzung durch die Verordnung abwarten.

 

Förderprogramme sollen bald starten 

Das Land und die NBank sind in intensiven Planungen von zwei Förderprogrammen die Soforthilfen für Unternehmen bieten. Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab Mitte nächster Woche möglich sein.
Die Beratung steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung - auch samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr. Dies gilt zunächst für die kommenden drei Wochenenden (bis einschließlich 04.04.2020). Wichtig: Unternehmen sollten schon jetzt Angaben machen, wenn sie einen Antrag stellen wollen, dass kann hier vorgenommen werden.

 

Webinar jetzt abrufbar

Ein Webinar von NiedersachsenMetall zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die derzeitige Corona-Thematik, kann jetzt abgerufen werden. Ergänzt wurde das Angebot durch einen Beitrag der Bundesagentur für Arbeit mit Antworten zur Beantragung von Kurzarbeit. Referiert haben Herr Dirk Seeliger, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht bei den Arbeitgeberverbänden Hannover, Herr Fred Lacaszus, Teamleiter Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit Hannover und Carsten Sievers, Leiter gemeinsamer Arbeitgeberservice Hannover der Bundesagentur für Arbeit. Technisch begleitet wurde dieses Webinar von X4B - Serviceagentur für die Wirtschaft. Zum Video.

Kontakt

Telefon:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an!

0531 - 180 59 300

0511 - 98 63 10 - 55

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