Corona-Hilfe | KfW-Schnellkredit ergänzend beantragen
Die KfW teilte am 10.02.2021 mit, dass Unternehmen, die im Jahr 2020 den KfW-Unternehmerkredit, den KfW-Gründerkredit (Universell) oder die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen genutzt haben, zusätzlich ab sofort auch den KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021 beantragen können.
Der KfW-Schnellkredit kann für Anschaffungen/Investitionen sowie laufende Kosten/Betriebsmittel verwendet werden und ist zu 100% von der KfW abgesichert. Dies verbessert die Realisierungswahrscheinlichkeit bei Ihrer Hausbank.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit:
- Maximaler Kreditbetrag:
o 300.000€ (Unternehmensgruppe mit bis zu 10 Angestellten)
o 500.000€ (Unternehmensgruppe mit 11 bis 50 Angestellten)
o 800.000€ (Unternehmensgruppe ab 50 Angestellte)
- 3,00% Sollzins p.a.
- Bis zu 10 Jahre Laufzeit
- Maximal 2 Jahre tilgungsfrei
Je Unternehmensgruppe können maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden.
Gern unterstützen wir Sie mit unserem Expertenteam bei Ihren Finanzierungsvorhaben und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Tel. 0531 180 59 300
E-Mail info@i-unit.de
Quelle: www.kfw.de
Kontakt
Telefon:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach an!
0531 - 180 59 300
0511 - 98 63 10 - 55
0391 - 25 19 08 - 36
Formular:
Vorzugsweise schicken Sie uns direkt HIER Ihre unverbindliche Anfrage!
News-Feed
Netzwerk News
AGV Corona Update 25
AGV Corona Update 25 Na endlich! Seit Tagen fragen wir unsere Dachverbände und die Politik…
AGV Corona Update 24
AGV Corona Update 24 Die Corona-Inzidenz sinkt und auf der anderen Seite steigt die Impfquote…
AGV Corona Update 23
AGV Corona Update 23 Corona und kein Ende – es gibt wieder Änderungen der Änderungen,…